{"id":60,"date":"2015-01-05T17:15:44","date_gmt":"2015-01-05T15:15:44","guid":{"rendered":"http:\/\/robinet-rosdorf.de\/wordpress\/?page_id=60"},"modified":"2015-10-12T18:32:43","modified_gmt":"2015-10-12T16:32:43","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/robinet-rosdorf.de\/?page_id=60","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>Satzung des Vereins<\/h2>\n<h2><em>Rosdorfer Bildungs-Netzwerk (RoBiNet) e.V.<\/em><\/h2>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Bildungsangebote f\u00fcr alle Generationen und eine lebendige Nachbarschaftskultur sind als wichtige Basis f\u00fcr die Lebensqualit\u00e4t und Entwicklungsf\u00e4higkeit einer Kommune anzusehen. Daher soll der Aufbau von institutions-, partei- und generations\u00fcbergreifenden Kulturprojekten in der Gemeinde Rosdorf (mit Schwerpunkt in der Ortschaft Rosdorf) durch das Rosdorfer Bildungs-Netzwerk unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eRosdorfer Bildungs-Netzwerk (RoBiNet) e.V\u201c.<\/p>\n<p>(2) Er hat den Sitz in 37124 Rosdorf.<\/p>\n<p>(3) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n<p>(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\n(5) Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br \/>\n(6) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S.d. Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Vereinszweck<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Kultur, Jugend- und Altenhilfe mit Schwerpunkt in der Ortschaft Rosdorf, auch in eigenen oder angemieteten R\u00e4umlichkeiten.<br \/>\nEr wird insbesondere verwirklicht durch<\/p>\n<ul>\n<li>die Durchf\u00fchrung und Betreuung nachhaltiger Projekte und Veranstaltungen im Bildungs- und Kulturbereich und hier insbesondere in den Feldern Weiterbildung, Kulturf\u00f6rderung, Jugendhilfe, Familienbildung und Seniorenintegration.<\/li>\n<li>die Zusammenarbeit mit den im Bildungs- und Kulturbereich t\u00e4tigen steuerbeg\u00fcnstigten Akteuren sowie die F\u00f6rderung der Zusammenarbeit derselben soweit der Vereinszweck dadurch unmittelbar gef\u00f6rdert wird<\/li>\n<li>die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr die F\u00f6rderung von Bildung und Kultur durch andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften oder durch eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Selbstlosigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Erstattung tats\u00e4chlicher Auslagen f\u00fcr den Verein bleibt davon unber\u00fchrt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die seine Ziele unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>(2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist auf einem daf\u00fcr besonders vorgesehenen Vordruck beim Vorstand einzureichen, der \u00fcber den Antrag entscheidet.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/p>\n<p>(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31.12. m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen.<\/p>\n<p>(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n<p>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, \u00fcber die die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Mitglieder haben Jahresbeitr\u00e4ge zu leisten. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen eine Befreiung von der Beitragspflicht zu beschlie\u00dfen. Zur Festlegung der Beitragsh\u00f6he und -f\u00e4lligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>a) der Vorstand<\/li>\n<li>b) die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Der Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Der Vorstand i.S.d. \u00a7 26 BGB besteht aus 3 Mitgliedern:<\/p>\n<ul>\n<li>der\/dem Vorsitzenden,<\/li>\n<li>der\/dem zweiten Vorsitzenden und<\/li>\n<li>dem Kassenwart\/der Kassenwartin.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Er vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gew\u00e4hlt sind.<\/p>\n<p>(3) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins entsprechend der Satzung und den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(4) Vorstandssitzungen finden j\u00e4hrlich mindestens einmal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den\/die Vorsitzende schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>(6) Beschl\u00fcsse des Vorstands k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 30 % der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/p>\n<p>(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den\/die Vorsitzende(n) des Vorstands unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 3 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan \u00fcbertragen wurden.<\/p>\n<p>Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung \u00fcber die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungspr\u00fcfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und auch nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen, um die Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Jahresabschluss zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. \u00fcber Aufgaben des Vereins, An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen, Genehmigung aller Gesch\u00e4ftsordnungen f\u00fcr den Vereinsbereich, Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Geb\u00fchrenbefreiungen, Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>(5) Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussf\u00e4hig anerkannt ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.<\/p>\n<p>(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ausgenommen sind Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins. In diesen F\u00e4llen m\u00fcssen \u00be der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die Antr\u00e4ge stimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Beurkundung von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich in Form eines Protokolls niederzulegen und von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensbindung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Der Beschluss zur Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit \u00be -Mehrheit der anwesenden Mitglieder und nach einer Ank\u00fcndigung in der Einladung mit mindestens 3 Wochen Ank\u00fcndigungsfrist gefasst werden.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die B\u00fcrgerstiftung Rosdorf, die es f\u00fcr die F\u00f6rderung von Bildung und Kultur in der Gemeinde Rosdorf zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Rosdorfer Bildungs-Netzwerk (RoBiNet) e.V. \u00a0 Pr\u00e4ambel Bildungsangebote f\u00fcr alle Generationen und eine lebendige Nachbarschaftskultur sind als wichtige Basis f\u00fcr die Lebensqualit\u00e4t und Entwicklungsf\u00e4higkeit einer Kommune anzusehen. 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